Moin Moin, bin eckart und neu hier..
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Moin Moin, bin eckart und neu hier..
..erstmal Herzlichen Glückwunsch zu dieser Website, find ich richtig klasse . Ich bin seit kurzem stolzer TL und hab auch so einige Fragen, da liest man doch den ein oder anderen Rat sehr gerne. Meine Frage ist, wie mach ich das mit der Krankenversicherung, wenn ich einfach einmal für max 6 Monate im Ausland als TL arbeiten möchte und danach in meinen Job in Deutschland zurückgehe (eventuell..). Ich würde mich für die Zeit von meinem Arbeitgeber freistellen lassen, muss aber alle Versicherungsleistungen ab einer gewissen Zeit (ich glaube ab dem 3.Monat) selber zahlen, sprich Rentenbeiträge, KV usw. Ist es besser bei der jetzigen KV zu bleiben und die hohen Beiträge weiter zu zahlen oder für diese Auszeit eine andere zu wählen? Was sind das für Versicherungen, die ich hier im Chat gelesen habe, die im Monat so um die 50,-€ kosten und welche Leistungen sind da enthalten oder besser welche nicht?
Besten Dank eckart
Besten Dank eckart
Hallo Eckart!
Willkommen im Forum. Schau dir mal die Infos zu dieser KV an. http://www.hmrv.de/hanse/index.php?set_language=de&cccpage=produkte
Dort findest du alle wichtigen Infos zu diesem Thema. Gruß Dirk
Dort findest du alle wichtigen Infos zu diesem Thema. Gruß Dirk
deepdiver1- Schnuppertaucher
- Anzahl der Beiträge : 11
Ort : Makadi Bay, Ägypten
Anmeldedatum : 04.03.08
na das geht ja schnell...
Besten Dank deepdiver, ich hab es mir mal angeschaut, kann es kaum glauben, für ca 32,-€/Monat ist man mit allem im Ausland versichert.
Nicht schlecht, bis denne eckart.
Nicht schlecht, bis denne eckart.
Moin Eckardt
Hallo,
noch ein Hinweis nebenbei,
bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten im Ausland ist vorgeschrieben,
sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und die neue Anschrift anzugeben.
Das kann aber zu einer Falle führen, wenn man z. B. Berechtigter für das Kindergeld ist.
Dies wird nicht ins Ausland bezahlt.
Gruss Jürgen
noch ein Hinweis nebenbei,
bei einem Aufenthalt von länger als 3 Monaten im Ausland ist vorgeschrieben,
sich beim Einwohnermeldeamt abzumelden und die neue Anschrift anzugeben.
Das kann aber zu einer Falle führen, wenn man z. B. Berechtigter für das Kindergeld ist.
Dies wird nicht ins Ausland bezahlt.
Gruss Jürgen
divemaster- Anzahl der Beiträge : 9
Alter : 64
Ort : Düsseldorf
Anmeldedatum : 02.04.08
Danke Divemaster...
das klappt ja richtig gut, so schnelle und sehr gute Antworten....Respekt, DANKE. Hast Du schon im Ausland gearbeitet (im Tauchbereich?)
Grüßle eckart
Grüßle eckart
Hallo Eckart!
Ich möchte nur kurz ergänzend zu dem, was Divemaster geschrieben hat sagen, dass du beim Einwohnermeldeamt lediglich das Land angeben mußt und nicht die kompl. Adresse! Da du ja nur kurzfristig ins Ausland gehen möchtest, kannst du für die Zeit, die Beitrage zu deiner Krankenversicherung einfrieren lassen. Das einzige was du in Deutschland haben solltest ist eine Anschriftsadresse! Gruß Dirk
deepdiver1- Schnuppertaucher
- Anzahl der Beiträge : 11
Ort : Makadi Bay, Ägypten
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